Im Vordergrund sind in einer Gruppe vier Heimgebäude umgeben von Bäumen zu sehen. Der Blick öffnet sich auf ein weites Tal mit Feldern und Wald. Berge im Hintergrund schließen es ab.  © Wikimedia, Landeserziehungsanstalt Jagdberg - Schlins / Vorarlberg, 1961.

„Be­son­dere Kenn­zei­chen: kei­nes“: 

Kon­trol­le im öster­rei­chi­schen Er­zie­hungs­heim

In ein Kinderheim am Jagdberg in Vorarlberg werden Buben aus armen Familien eingewiesen. Sie gelten als schwer erziehbar. Das Heim verwaltet und prügelt die Buben.

9. August 1960, Schlins in Vorarlberg: Der 11-jährige Norbert unterschreibt eine Liste, die seinen gesamten Besitz aufzählt. Die kindliche Schrift des Buben verrät, dass er vorher noch nie etwas unterschrieben hat. Norbert gehört ab diesem Tag zu den etwa 100 Jungen, die am Jagdberg untergebracht sind. Was sie besitzen dürfen, ist größtenteils festgelegt. Von einem vergleichbaren Heim weiß man, dass es systematisch Geld und Besitz der Kinder veruntreut hat. 

Die Anstalt in Schlins besteht mehr als 100 Jahre lang. Erst 1999 wird sie geschlossen – als letzte der großen Erziehungsanstalten Österreichs.
Wikimedia, Landeserziehungsanstalt Jagdberg - Schlins / Vorarlberg, 1961 © Wikimedia, Friedrich Böhringer, Schule am Jagdberg, 2007

Eine Rettung aus der „Verwahrlosung“?

Norbert ist ein uneheliches Kind und bisher bei seiner Großmutter aufgewachsen. Er besucht die Volksschule, aber der Direktor sieht in dem Buben eine „sittliche Gefahr für seine Mitschüler“. Er wendet sich an das Jugendamt, damit Norbert in eine Erziehungsanstalt eingewiesen wird. Viele Kinder und Jugendliche aus armen Familien kommen auf ähnlichen Wegen in geschlossene Anstalten. 
Der Anlass für diese „Rettung“: Der Staat hält sie für verwahrlost.

Wer „nicht normal“ ist, wird im Erziehungsheim bestraft

Mit einer „Rettung“ haben die Zustände im Heim allerdings nichts zu tun. Wer gegen die Regeln verstößt, wird brutal verprügelt. Der gesamte Tagesablauf ist vorgegeben, die Kinder haben kein Privatleben. 

Die über 2000 erhaltenen Zöglingsakten zeigen, wie alltäglich Gewalt im Heim war. © Vorarlberger Landesbibliothek, Helmut Klapper, Jugendheim Jagdberg, 1985.

Die Heimleitung hält das Leben der Neuankömmlinge in ihren Akten fest. Sie erfassen Norberts Besitz, beurteilen aber auch seinen Körper. Die Heimleitung stuft Norberts Nase und Ohren als „normal“ ein. Die Zähne scheinen dagegen „leicht schadhaft“. Über das Gesicht wird notiert: „mehr blass“.

An anderer Stelle machen die Erzieher Notizen über Norberts Verhalten. Hier steht, wenn das Kind nachts ins Bett pinkelt oder probiert aus dem Heim zu entkommen. Fluchtversuche gehören in der Erziehungsanstalt zum Alltag. Immer unterscheiden die Akten zwischen dem Normalen und dem Abweichenden. Mit jeder Unterschrift bestätigen die Buben, was die Listen über sie festhalten. Der Besitz, der Körper und das Verhalten muss bei allen Schülern gleich sein. Wer abweicht, muss sich auf Bestrafung einstellen.

1974 besucht der Landesrat Siegfried Gasser das Heim. © Vorarlberger Landesbibliothek, Helmut Klapper, Jagdberg, Landesrat Gasser Besuch, 1974

Für Norbert endet die Zeit im Heim nach vier Jahren, als er eine Lehrstelle in einer Maschinenfabrik beginnt. Er erhält damit auch eine neue Unterkunft. Nun muss er die Auflistung seines Besitzes ein zweites Mal unterschreiben. Die Schrift ist immer noch die unsichere Handschrift eines Kindes. Dann ist er offiziell aus der Erziehungsanstalt entlassen. 

Zeitstrahl 1960 © wasbishergeschah.at