9. August 1960, Schlins in Vorarlberg: Der 11-jährige Norbert unterschreibt eine Liste, die seinen gesamten Besitz aufzählt. Die kindliche Schrift des Buben verrät, dass er vorher noch nie etwas unterschrieben hat. Norbert gehört ab diesem Tag zu den etwa 100 Jungen, die am Jagdberg untergebracht sind. Was sie besitzen dürfen, ist größtenteils festgelegt. Von einem vergleichbaren Heim weiß man, dass es systematisch Geld und Besitz der Kinder veruntreut hat.
Mit einer „Rettung“ haben die Zustände im Heim allerdings nichts zu tun. Wer gegen die Regeln verstößt, wird brutal verprügelt. Der gesamte Tagesablauf ist vorgegeben, die Kinder haben kein Privatleben.
Die Heimleitung hält das Leben der Neuankömmlinge in ihren Akten fest. Sie erfassen Norberts Besitz, beurteilen aber auch seinen Körper. Die Heimleitung stuft Norberts Nase und Ohren als „normal“ ein. Die Zähne scheinen dagegen „leicht schadhaft“. Über das Gesicht wird notiert: „mehr blass“.
An anderer Stelle machen die Erzieher Notizen über Norberts Verhalten. Hier steht, wenn das Kind nachts ins Bett pinkelt oder probiert aus dem Heim zu entkommen. Fluchtversuche gehören in der Erziehungsanstalt zum Alltag. Immer unterscheiden die Akten zwischen dem Normalen und dem Abweichenden. Mit jeder Unterschrift bestätigen die Buben, was die Listen über sie festhalten. Der Besitz, der Körper und das Verhalten muss bei allen Schülern gleich sein. Wer abweicht, muss sich auf Bestrafung einstellen.
Für Norbert endet die Zeit im Heim nach vier Jahren, als er eine Lehrstelle in einer Maschinenfabrik beginnt. Er erhält damit auch eine neue Unterkunft. Nun muss er die Auflistung seines Besitzes ein zweites Mal unterschreiben. Die Schrift ist immer noch die unsichere Handschrift eines Kindes. Dann ist er offiziell aus der Erziehungsanstalt entlassen.