Zuerst Listen, dann Misshandlung und Ermordung
Margarete Kogler ist aus Frankenfels. Als der Gemeindesekretär bei der Heilanstalt Mauer-Öhling anfragt, hält sie sich dort zur Pflege und Genesung auf. Sie ist psychisch krank und der Gemeindesekretär trägt sie in seine Liste der „erbkranken Personen“ ein. Das hat rasch Folgen. Im April verhängt ein Arzt des St. Pöltner Gesundheitsamtes ein Heiratsverbot über Margarete Kogler. Der Grund: „manischer Verwirrtheitszustand“. Später wird die Frau von Ärzten zwangsweise sterilisiert.
Die Frankenfelser Liste führt auch Robert Wagner an. Er ist seit 1936 Patient in Mauer-Öhling. Aufzeichnungen der Gemeinde überliefern als Diagnose: „Jugend-Irrsein“. Im Frühjahr 1940 begutachtet eine Kommission alle Patient:innen der Heilanstalt. Die Ärzte entscheiden, dass Robert Wagner vergast werden soll. Sein genauer Todestag ist unbekannt. Bekannt ist, dass er am 26. Juli 1940 in Hartheim eintrifft. Dieses Datum steht auch auf Wagners Grabstein. Gesichert ist ebenso, dass er in der Tötungsanstalt vergast wird. Zusammen mit 49 anderen Personen aus Mauer-Öhling. Die Körper der Ermordeten werden verbrannt.
Der Ehefrau und den beiden Kindern von Robert Wagner schicken die Behörden das gleiche Schreiben wie den Angehörigen der anderen Opfer: Der Ermordete ist angeblich an einem „perforierten Magengeschwür“ und einer „Bauchfellentzündung“ gestorben. Den Leichnam hat man wegen Seuchengefahr einäschern müssen, erklärt die Heilanstalt in nüchternem Amtsdeutsch.