Polizei und Gerichte handeln danach: Zwischen 1945 und 1971 werden über 14.000 Menschen strafrechtlich verurteilt. Sie werden für einvernehmlichen Sex eingesperrt, weil sie als Mann einen Mann oder als Frau eine Frau lieben.
Späte Anerkennung der Opfer
1971 fällt das grundsätzliche Verbot gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen, aber viele diskriminierende Bestimmungen bleiben. Und nach wie vor sieht der Staat keinen Grund, auch Homosexuelle als Opfer des Nationalsozialismus anzuerkennen. Erst 1995 erhalten die noch lebenden Verfolgten kleine Entschädigungen. Bis zur offiziellen Anerkennung als Opfer dauert es aber bis 2005 – nochmals ein ganzes Jahrzehnt. Die Anerkennung ist nicht nur symbolisch wichtig. Sie bedeutet auch, dass die Verfolgten und ihre Nachfahren endlich eine Entschädigung und eine Opferrente beantragen können.
Am 5. Juni 2023 wird am Karlsplatz in Wien eine Regenbogen-Skulptur enthüllt. Ganz in Grau erinnert das Symbol der LGBTIQ+ Bewegung an Franz Doms und alle anderen Menschen, die während des Nationalsozialismus wegen homosexueller Handlungen verfolgt, gefoltert, eingesperrt und ermordet wurden.