In der NS-Zeit ermordet die Spitalsärztin Margarethe Hübsch kranke Kinder
Hübsch arbeitet von 1941 bis 1942 als Oberärztin am Spiegelgrund in Wien. In der „Heilanstalt“ werden unter ihrer Aufsicht systematisch Kinder getötet. Trotzdem wird sie nach Kriegsende vor Gericht freigesprochen.
28. August 1941: Die sechsjährige Wilma wird in die Kinderfachabteilung am „Spiegelgrund“ verlegt. Wilma ist blind und kann nach einer Fiebererkrankung nicht stehen oder gehen. Die Ärztin Margarethe Hübsch untersucht Wilma und stellt Schäden am Gehirn fest.
Ein Jahr später sind sich die Ärzt:innen einig, dass es für Wilma keine Aussicht auf Genesung gibt. Hübsch sendet den Befund nach Berlin – ein Todesurteil für Wilma. Nach vier Monaten stirbt das kleine Mädchen. Wie bei so vielen Kindern lautet die offizielle Todesursache: Lungenentzündung.
Doch in Wahrheit haben Ärzt:innen und Pflegepersonal Wilma ermordet.