Zeichnung eines Mädchens oder einer Frau in einen Umhang gehüllt, umgeben von grauem Matschboden.  © © Wikimedia; Hintergrund: Wikimedia, Bundesarchiv, CC-BY-SA 3.0.

Keine Freundin, keine Helferin:

Polizistinnen im Nationalsozialismus

Polizistinnen der „Weiblichen Kriminalpolizei“ sind im Nationalsozialismus für Frauen und Kinder zuständig. Sie beteiligen sich an Deportationen und misshandeln Mädchen im Jugendlager Uckermark. Verurteilt werden sie nach 1945 nicht. 


Berlin, 1950: Die Kripobeamtin Frau Z. steht vor Gericht, weil sie als Polizistin im Nationalsozialismus Jugendliche gequält hat. Im Jugendschutzlager Uckermark hat sie der jungen Insassin Elfriede Wnuck mit einem Hocker ins Gesicht geschlagen. Außerdem begießt sie das Mädchen mit vier Eimern Wasser, als es seine Periode hat. Unter der Aufsicht von Z. muss die junge Frau trotz Fieber hart arbeiten. Eine andere Frau zwingt Z. im Winter bei eisiger Kälte zum Außendienst. Danach muss ihr der erfrorene Fuß amputiert werden. 

Verfolgung und Vernichtung ist ihre Aufgabe    

Die Arbeit der nationalsozialistischen Kriminalpolizei ist nach Geschlecht organisiert. Gemäß dem Bild der Frau als Mutter ist die „Weibliche Kriminalpolizei“ hauptsächlich für Kinder und Jugendliche zuständig. Entweder übernehmen die Polizistinnen die Fälle gleich von Anfang an oder die Kollegen schalten sie dazu. Sie arbeiten eng mit dem Jugendamt und anderen Fürsorgeinstitutionen zusammen. Sie führen eine Kartei von jugendlichen Straftäter:innen sowie „Judenkindern“ und „Zigeunerkindern“. Manche Polizistinnen sind auch direkt an der Durchführung von Deportationen beteiligt: Sie nehmen Kinder und Jugendliche fest und bearbeiten die Fälle. Für die Gestapo durchsuchen sie bei „Judentransporten“ Frauen und Kinder nach Geld, Schmuck, Medizin und persönlichen Dokumenten. Was sie finden, übergeben sie der Gestapo.

Einige der Kripobeamtinnen, so auch Frau Z., arbeiten im „Jugendschutzlager“ Uckermark. Das KZ haben die Nationalsozialisten speziell für Mädchen und Frauen eingerichtet, die sie für kriminell, „asozial“ oder „staatsfeindlich“ halten. Manche Frauen werden im Lager eingesperrt, weil die NSDAP findet, dass sie sich in den Falschen verliebt haben. So hat die achtzehnjährige Theresia Gromann eine Liebesbeziehung mit einem polnischen Landarbeiter und will ihn heiraten. Dafür kommt sie ins KZ.

Hier werden die jungen Frauen ständig von den Aufseherinnen misshandelt. Wer auf irgendeine Art negativ auffällt, muss stunden- oder sogar tagelang draußen in der Kälte stehen und bekommt nichts zu essen. Die Frauen werden geschlagen, bis sie nicht mehr sitzen können. Mehrere von ihnen sterben durch Misshandlungen und Unterernährung. Andere werden direkt von Uckermark ins angrenzende KZ Ravensbrück überstellt und ermordet. 

Ein Teil der Mädchen wird vom sogenannten „Jugendschutzlager“ Uckermark ins Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück gebracht und ermordet. © Wikimedia, Deutsches Bundesarchiv, CC-BY-SA 3.0.

Keine Verurteilungen

Die Leiterin der „Weiblichen Kriminalpolizei“ Friederike Wieking ist gleichzeitig auch die Leiterin des Jugendlagers Uckermark. Sie ist auch selbst für Einweisungen von Jugendlichen verantwortlich. Doch weder Friederike Wieking noch die Kripobeamtin Frau Z. werden nach dem Zweiten Weltkrieg für ihre Taten verurteilt: Frau Z. wird vor Gericht freigesprochen. Wieking wird gar nicht erst angeklagt. Vor ihrem Tod 1958 schreibt sie sogar noch ein Buch über die Geschichte der „Weiblichen Kriminalpolizei“. 

© wasbishergeschah.at

Weiterführend:

Ursula Nienhaus, Himmlers willige Komplizinnen. Weibliche Polizei im Nationalsozialismus, in: Michael Grüttner, Rüdiger Hachtmann, Heinz-Gerhard Haupt (Hg.), Geschichte und Emanzipation. Festschrift für Reinhard Rürup, Frankfurt/New York 1999, 517–539.